Enegieausweis ist ab 2009 für alle Wohngebäude Pflicht
Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Ausweispflicht für alle Wohngebäude in Deutschland. Bisher mussten Hauseigentümer Mietern oder Kaufinteressenten nur für Wohngebäude, die vor 1966 gebaut wurden, einen Energieausweis vorlegen.
Wer künftig ein Wohnobjekt vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis vorlegen. Und das hat Vorteile, sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter. Denn genauso wie beim Autokauf der Spritverbrauch eine zunehmende Rolle spielt, wissen Sie zukünftig, wie viel Energie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verbraucht.
Vorteil für Mieter und KäuferDie Kaltmiete bzw. der Kaufpreis ist nur ein Kostenfaktor, die laufenden Kosten ein anderer. Dank Energieausweis wissen Sie vorher, ob das Wunschobjekt ein „Energiefresser“ oder ein „sparsames Haus“ ist. So können Sie vor der Kaufentscheidung vergleichen und die Energiekosten niedrig halten. Ein Vorteil in Zeiten steigender Energiepreise.
Energieausweis bietet auch Eigentümern Vorteile
Hausbesitzern bietet der Energieausweis eine gute Orientierungshilfe und somit den optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung des Gebäudes. Denn er weist energetische Mängel eines Hauses auf. So lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz besser planen.
Der Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf eines Gebäudes und gibt Anhaltspunkte für die zu erwartenden Heizkosten. Der Ausweis wird von Bauexperten, Ingenieuren und Handwerkern ausgestellt. Dafür sind bestimmte Qualifikationen notwendig.
Wer braucht alles einen Energieausweis?
Ab dem 1. Januar 2009 brauchen alle Eigentümer einen Energieausweis, die ihr Haus oder ihre Wohnung als Wohnraum vermieten oder verkaufen wollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Für Bürogebäude und Häuser, die nicht zum Wohnen genutzt werden, wird der Energieausweis erst ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht.
Sind auch Sie betroffen? Mehr Informationen zum Thema finden sie unter folgendem Link der Energieagentur NRW: www.energieagentur.nrw.de/energieausweis/c1.asp


